Stimmt sry.
Das mann unendlich viele Skills in die Skill leiste machen kann.
es 1mio skills gibt die man in reinfolgen endecken kann.
Das es sehr stark PVP Basierend ist
Beiträge von Yunoki
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ICh finde den Typ Klasse.
Einfach 2 biers neben dran stelen und die neuen Folgen schauen ein wenig schwartzer Humor kann nicht schaden da ich mit seit 2 Jahre einen etwas böseren humor angewöhnt habe.
Abund an finde ich seine wörter zu oft benutzend und er wieder holt sich manschmal und so kramm ab ich finde man kann sie schauen ist vor allem mal ne ganz andere ecke von YouTube.
Der Vorteil ist auch das er nicht um den heisen Brei rum reden muss wäre ja nur sinlose zeit verschwendung meiner ansicht.
Auserdem hat er noch eine Andere seiteExterner Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
MFG Yunoki -
Hallo
da ich viel gutes und schlechtes über Guild Wars 2 gehört habe will ich eure meinung hören.nicht nur schreiben gut oder schlecht bitte auch begründen
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lanoweb
20 euro im jaher -
ikariam schliese ich mich an
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Habe meinen vater informiert der sagt bestimmt so ne bescheurte mail
Der rechner mit dem ich mich da angeblich registriert habe liegt seit 1,5 Jahren in Einzelteilen also wen ich mich da registriert haben sollte viel spaß mit Ip und so und wen was kommt freut sich der Anwalt und es sind keine Straßen angegeben nur welche von einer sehr alten mail Adresse und die stimmen denke ich nicht einmal von der Mail ich nehme an das die meine Mail genommen haben und da die Daten kopiert haben.
Mein Vater meint ich soll drauf sch**** solche mails packt er immer raus.
ich warte ab xD habe nämlich mal geschaut habe nie ne Vormail bekommen.
Danke -
NE meine Brüder nicht und mein Vater auch nicht ich kenne nur TopofGame und die sind Kostenlos vor allem würde ich mich ni mit Matthias MK wo anmelden und kann mich nicht dran erinner je registert zu seinen da ich mein alter bei so ner seite nicht angeben würde des tolle ist sie ist Im junk gefiltert von microsoft und als virus erkannt ung geblockt
ZitatAlles anzeigen
4. So kam es zum Vertragsschluss
Durch Ihre Anmeldung auf top-of-software.de haben Sie einen Antrag auf Abschluss
eines Vertrages abgegeben (§ 145 BGB). Diesen Antrag hatte die Betreiberin des
Internetportals top-of-software.de durch Übersendung von Zugangsdaten angenommen.
Dadurch war ein Vertrag über die Nutzung dieses Internetportals abgeschlossen
worden (vgl. grundlegend Bundesgerichtshof, NJW 2002, 363, 364).
5. Sie wurden auf die anfallenden Kosten hingewiesen
Mehrere Gerichte haben unabhängig von einander entschieden, dass die auf dem
Internetportal top-of-software.de angebrachten Kostenhinweise "für jeden, der des
Lesens mächtig ist" (Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 - 72 C 54/10) hinreichend
deutlich sind (in diesem Sinne auch Amtsgericht Speyer, 08.09.2010 -
32 C 276/10; Amtsgericht Weinheim, 10.12.2010 - 2 C 287/10; Amtsgericht Mainz,
06.01.2011 - 80 C 374/10; Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 - 87 C 177/10 und 79 C
236/10), ein Nutzer diese Kostenhinweise auf sich beziehen muss (Amtsgericht
Soest, 23.11.2010 - 13 C 329/10) und ein "Übersehen" des Preises ein "extrem
unaufmerksames Verhalten bei Nutzung des Internetportals" darstellt (Amtsgericht
Fritzlar, 08.04.2011 - 8 C 303/11). Denn "bei der Beachtung der in eigenen
Angelegenheiten gebotenen Sorgfalt ist es dem Nutzer daher ohne weiteres möglich,
sich bewusst zu machen, dass er ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit
eigenen Pflichten abgibt" (Amtsgericht Osnabrück, 24.11.2010 - 6 C 202/10).
6. Gerichtlich bestätigt: Der Vertrag ist wirksam!
Die über das Internetportal top-of-software.de abgeschlossenen Verträge sind wirksam
(Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 - 72 C 54/10). Weder liegt "aus Sicht des
Empfängerhorizonts", also aus der Betreiberin des Internetportals, in einer
Anmeldung eines Nutzers ein "Angebot auf Vertragsschluss über eine
unentgeltliche Leistung" noch liegt ein Einigungsmangel über die Kostenpflicht
(sog. Dissens) vor (Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 - 87 C 177/10). Deswegen
ist es auch nicht zu beanstanden, wenn die Betreiberin dieses Internetportals
die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellt oder anmahnt (Amtsgericht Mainz,
06.01.2011 - 80 C 374/10 sowie 25.02.2011 - 79 C 236/10). Hinzu kommt, dass das
Versenden von Mahnungen "eine übliche und alltägliche Vorgehensweise ist, die
im Geschäfts- und Rechtsleben zu akzeptieren ist" (Amtsgericht Groß-Gerau,
20.02.2007 - 61 C 229/06 sowie 06.08.2010 - 63 C 161/08; Amtsgericht Wolfsburg,
26.01.2011 - 12 C 331/10).
7. Sie haben ihr Widerrufsrecht nicht genutzt
Das Ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht haben Sie entweder gar nicht,
nicht rechtzeitig oder nicht wirksam ausgeübt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist
ist ein Widerruf rechtlich nicht mehr möglich.
8. Anerkenntnis durch frühere Zahlungen
Wenn Sie schon Zahlungen für frühere Vertragsjahre geleistet haben, dann haben
Sie dadurch den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Nutzungsgebühr
dem Grunde und der Höhe nach anerkannt, weil "die vorbehaltlose Erfüllung einer
Forderung die stärkste Form eines tatsächlichen Anerkenntnisses einer Forderung"
ist (Landgericht Bonn, 05.09.2007 - 5 S 193/06). Denn wer eine Rechnung
beanstandungslos bezahlt, gibt dadurch ein deklaratorisches Anerkenntnis ab und
mit Einwendungen gegen die abgerechneten Forderungen ausgeschlossen
(Oberlandesgericht Düsseldorf, 10.06.2005, I-21 U 116/04).
9. Zur Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG durfte die Betreiberin des Internetportals
top-of-software.de Ihre personenbezogenen Daten erheben und - auch über das Ende des
Nutzungsvorgangs hinaus (§ 15 Abs. 4 Satz 1 TMG) - verwenden, um die
Inanspruchnahme der erbrachten Dienstleistung Ihnen gegenüber abzurechnen. Zu
diesem Zweck war sie auch berechtigt, die so erhobenen Daten an Dritte zu
übermitteln (§ 15 Abs. 5 Satz 1 TMG). Zu den zulässigerweise erhobenen Daten
gehörte die IP-Adresse, die Ihrem zum Anmeldezeitpunkt zugewiesen war. Auf diese
Weise kann der Anschlussinhaber ermittelt werden, dem die protokollierte
IP-Adresse zum Anmeldezeitpunkt zugewiesen war.
10. Anmeldungen unter falschen Daten
Wenn Sie sich für die Nutzung des Internetportals top-of-software.de bewusst mit
falschen Daten angemeldet haben, dann besteht der Verdacht, dass Sie von Anfang
an nicht vorhatten, die vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr zu bezahlen. Ein
solches Verhalten könnte als (zumindest versuchter) Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB)
zu bewerten sein. Daneben kann ein Vertragsschluss unter falschen Personalien
auch den Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)
erfüllen (vgl. Kammergericht, NStZ 2010, 576).
11. Anmeldung durch Minderjährige
Auf der Seite top-of-software.de konnten sich Minderjährige mit wahrheitsgemäßen
Daten nicht anmelden, weil alle Geburtsjahrgänge, bei denen eine Volljährigkeit
noch nicht gegeben sein konnte, gesperrt waren. Minderjährige, die sich auf einem
Internetportal bewusst mit einem falschen Geburtsdatum angemeldet hatten, um sich
wahrheitswidrig als volljährig auszugeben, waren in der Vergangenheit wegen
Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB; Staatsanwaltschaft Aurich, NZS 131 Js 858/08) bzw.
wegen Computerbetruges (§ 263a Abs. 1 StGB; Staatsanwaltschaft Coburg, 320 Js
11615/06) angeklagt worden. Darüber hinaus kommt eine Schadensersatzhaftung der
Eltern des Minderjährigen wegen der Verletzung von Prüf- und Aufsichtspflichten
in Betracht ($ 832 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. auch Landgericht Köln, ZUM-RD 2008,
93, 95; Landgericht Hamburg, ZUM 2006, 661). -
Hallo
Ich habe so eben eine Mail Bekommen das ich angeblich bei Top of game ein Premium abgeschlossen habe da ich zu diesem zeit Punkt nicht mal bei Top of game mehr war wundere ich mich nun woher das kommen soll.
Ist Tog Kostenpflichtig?
Nun meine frage soll ich ihnen den anwalt meines Vaters auf den Hals hetzen oder was soll ich machen
die seite Lautethttp://www.top-of-software.de
ich kenne diese nicht einmal habe ich heuute zum ersten mal gesehen -
close Thema PLS habe mit nen Fehrnse/monitor bestellt
den T24A550 weis nur net ob ich hdmi oder VGA nehmen sollte xD habe beide anschlüsse an der grafickate -
habe mir ein c++ tut reingehauen
aber nun würde ich gerne einen simplen patcher bauen der von meinem webserver etwas runterläd und dann danach z.B ein programm automatisch startet wie z.B libero office oder so
und da hängt es wie lade ich es runter bei linux were es denke mit wget möglich -
hallo
ich habe mir nun ein Tutorial rein gezogen aber nun bin ich wo angelang wo ich gerne machen würde aber keinen schimmer habe wie
ich würde gerne einen patcher bastel der dann am ende eine datei startet .exe.bat.usw
kann mir einer aufschreiben wie ich das machen könnte also die funktionen die man nutzen kann -
Habe einen 2d monitor gefunden der mit zusagt
Samsung SyncMaster C27A550U 68,5 cm widescreen TFT: Amazon.de: Computer & Zubehörbitte um antwort ob der was taugt oder ob wer erfahrung hat brauche langsam einen mein schädel brumt von dem alten ding
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mh gut habe mir so was schon gedacht da ich auch Brillenträger bin ist es eher noch nicht geignet.
Hat wer einen guten 2D bildschirm von samsung so 24-27 zoll den man zum zocken programieren und modellen nehmen kann.
Und einen HDMI eingang hat, und natürlich fullHD kann habe da schon sachen im blick aber naja ka von bildschirmen
und was für eine art soll ich nehmen
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ja will das eigentlich einfach mal probieren wie das so ist
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Hi
ich habe mal eine Frage.
ich bin am überlegen ob ich mir einen 3D Bildschirm holen sollte.
Habe da auch einen gefunden der mir zusagt http://www1.hardwareversand.de/articledetail.…49460&agid=1652nun da ich mich null mit Bildschirmen auskenne wollte ich fragen ob der gut ist.
Wie ist die Farbqualität, schärfe, Kontrast, Helligkeit, also allgemein taugt er auch zum zocken.
kann man ihn 2D und 3D zum modelen und Desinen hochauflösender Bilder nehmen.
hoffe es kennt sich jemand da aus
oder hat wer einen bessere vorschlage
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Neue Games die Gut sind SternenKindsager
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Videos gibts bei minecraft.de
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Hallo Corler
Da mir im mom total langweilig ist mache ich mal ein Tut wir man Eclipse so konfiguriert das man gut Bukkit Plugins machen kann.Ihr ladet eich erst mal Bukkit runter http://ci.bukkit.org/job/dev-CraftB….1-SNAPSHOT.jar
dan Braucht ihr noch Eclipse.
Nun Startet Ihr Eclipse und erstellt ein neues Projekt.
Wen ihr das getan habt dann macht ihr rechts klick auf das neue Projekt und dann auf Properties da geht ihr dann im Menü auf Java Build Path -> dann in den reiter Libraries und dann klickt ihr auf Externels Jars.
Nun wählt ihr eure Bukkit.jar aus die ihr euch runter geladen habt.wen ihr das getan habt macht ihr rechts klick auf src und erstellt ein neues Package das ihr dann so nennt.
me.euername.namedesPlugins und Finish.so in das Package könnt ihr dann die .java datein rein machen
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mache ich auch regelmäßig habe erst vor 3 - 4 wochen total formatierung gemacht
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Hallo corler
Ich habe ein massives prob momentan mit win 7.
Und zwar immer wein ich im nomal mode starte und ich was Öffnen will kommt eine meldung die Lautet, "Auf das Gerät, angegebenen Pfart kann nicht zugegriffen werden Sie haben womöglich nicht die Ausreichende Berechtigung dafür".
Habe schon gegoogelt viele sachen gefunden aber nichts hilft.Habe die ganze zeit eine aktive Firewale und lasse grade viren Programme laufen aber habe ka was ich noch machen soll.