BGH-Urteil: Internet als Grundbedürfnis

  • Im laufenden Rechtsverfahren des Bundesgerichtshofs und dem Internet-Provider 1&1 wurde das Internet zu den menschen Grundbedürfnissen aufgenommen.

    1&1 hat den Prozess zwar verloren, aber mit diesem Urteil doch so viel gewonnen.

    In der Presseerklärung heißt es:

    Zitat

    Das Internet hat sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt.


    und weiter:

    Zitat

    Für durchschnittliche Verbraucher in Deutschland ist seine ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung.

    Damit sollte es vor allem für Interessengruppe, die sich gegen freie Internetnutzung einsetzen, deutlich schwerer werden. Was das Urteil für den Verbraucher bedeutet ist bisher schwer vorauszusagen.

    Genaue Informationen dazu könnt ihr auf dem offiziellen 1&1-Blog nachlesen.

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  • So nachdem ich den Blog gelesen hab, ist mir alles klar.
    Finde deinen Beitrag etwas zu kurz geraten, für jemanden der weiter nichts von dem Thema mitbekommen hat. :P

    Der Post hier kann soweit gelöscht werden.

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