Funktionierender Rechtsstaat?

  • Hi M-Coreler,

    heute war ich mal wieder auf web.de unterwegs um mir so das aktuellste anzusehen, da schoss mir ein Beitrag ins Auge, der sogleich meine Meinung zum Deutschen Staat etwas änderte.

    Zitat

    Kinderschänder als Nachbar


    [URL="http://images.ui-portal.de/images/390/125…720,mxh=528.jpg"] [/URL]


    Das Urteil schockt genauso wie die Tat: Der 42-Jährige aus Dresden hatte ein vierjähriges Mädchen zum Oralverkehr gezwungen. Dass dieser Mann nicht hinter Gitter musste und auch seine eigene fünfjährige Tochter weiter sehen darf, erschüttert das Rechtsverständnis zahlreicher Bürger.
    Eine Absprache zwischen dem Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht soll die Bewährungsstrafe möglich gemacht haben: Wenn er gesteht, muss er nicht ins Gefängnis, so lautete der Deal. Der Hilfsdrucker nutzte die Chance, räumte die Tat ein und spazierte nach dem Urteil nach Hause.

    Quelle: web.de

    Schon schockierend sowas zu lesen, aber wie denkt irh eigtl. darüber, dass solche Taten vor Gericht so toleriert werden.
    Ich meine, es handelt sich hier nicht um einen Diebstahl oder sowas, wo man auch in schweren Fällen in haft kommt. Sogar wenn man rechtradikale Inhalte publiziert (Hakenkreuze etc.) drohen einem bis zu 2 Jahre Haft.
    Ein kind zu so etwas zu zwingen ist viel grausamer, wenn man mal bedenkt, was es ausmacht, solche Kindheitserlebnisse gehabt zu haben.

    MfG

    [RIGHT](:[/RIGHT]
    Es ist kein Wunder, dass die Menschheit so pessimistisch ist, da wir alles Glück auf das beschränken, was selten ist.

  • Vergleichen wir mal das typische:

    So ein Fall wie dieser -> Keine bis fast keine Strafe
    Ein Fall von Raubkopie -> Wieviele Jahre Haft und wie hoch ist die Geldstrafe?

    Also bitte, rein ethisch ist das schon nicht vertretbar...

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  • Zitat von M4ng0;229879

    Ein kind zu so etwas zu zwingen ist viel grausamer, wenn man mal bedenkt, was es ausmacht, solche Kindheitserlebnisse gehabt zu haben.
    MfG



    es ist hart, macht aber einen guten menschen aus dir... ich spreche aus erfahrung
    wenn es einem immer nur gut geht wird man meist zum assi, spreche da ebenfalls aus erfahrung

  • Tja. So schaut die Realität nunmal aus. Solche Richter sollten mit den Tätern zusammen in den Knast. Das ist meine Meinung. Deutschland strebt einen einwandfrei funktionierenden Rechtsstaat an, und das gibt und wird es auch nie geben. In der öffentlichkeit wird jeder ausgebuht, aber sobad die Reporter weg sind, ist es jedem Politiker, Richter oder Berichterstatte egal, was dort passiert ist. Ich selber rege mich schon garnicht mehr über solche News auf. Es ist mittlerweile ein Standart geworden, das alle gefährlichen Straftäter mit meist milderen Strafen davonkommen als Onlinecrime User.

    Greets
    ~Hollow

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  • Es geht mittlerweile auch nur um Geld, wieviel finanziellen Verlust macht man durch Raubkopien? Paar Millionen. Dem entsprechend die Strafe.
    Wieviel bei einem vergewaltigten Kind? Eigentlich garkeinen.

    Zitat von Dawn;229891

    es ist hart, macht aber einen guten menschen aus dir... ich spreche aus erfahrung
    wenn es einem immer nur gut geht wird man meist zum assi, spreche da ebenfalls aus erfahrung

    So... Wie darf man das verstehen? Bist du auch als Kind von einem Mann zum Oralverkehr gezwungen worden?
    lg Ich;

  • Zitat von Dardan;229899

    Es geht mittlerweile auch nur um Geld, wieviel finanziellen Verlust macht man durch Raubkopien? Paar Millionen. Dem entsprechend die Strafe.
    Wieviel bei einem vergewaltigten Kind? Eigentlich garkeinen.


    So... Wie darf man das verstehen? Bist du auch als Kind von einem Mann zum Oralverkehr gezwungen worden?
    lg Ich;


    Gar kein? Sie wird ihr ganzes Leben kaum noch drüber hinweg kommen!

  • Angenommen ich würde jetzt dahin fahren und in ins Komma schlagen dann bekomme ich wetten einen Knast Aufenthalt geschenkt? Also für mich ist so was unbegreiflich wie kann jemand der was klaut dieselbe strafe bekommen wie jemand der ein Kind missbraucht? Man sollte den Richter und den Täter beide weg sperren wahrscheinlich ist der Richter auch so einer und hilft seinem Freunden -.-

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  • Zitat von HollowByte;229892

    Es ist mittlerweile ein Standart geworden, das alle gefährlichen Straftäter mit meist milderen Strafen davonkommen als Onlinecrime User.


    Wenn du dich ausgiebiger mit solchen Sachverhalten und Urteilen beschäftigen würdest, dann würdest du erkennen, dass das absolut nicht stimmt.

    Zitat von Demon;229905

    Angenommen ich würde jetzt dahin fahren und in ins Komma schlagen dann bekomme ich wetten einen Knast Aufenthalt geschenkt?


    Und das zurecht! Denn Selbstjustiz darf keine Lösung sein.

    Zitat von Demon;229905


    Man sollte den Richter und den Täter beide weg sperren wahrscheinlich ist der Richter auch so einer und hilft seinem Freunden -.-


    Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig.

    Zitat von Tekumi;229890


    So ein Fall wie dieser -> Keine bis fast keine Strafe
    Ein Fall von Raubkopie -> Wieviele Jahre Haft und wie hoch ist die Geldstrafe?


    Vollkommener Schwachsinn und Propaganda.
    Da muss schon mehr als ein bisschen was zusammen kommen, dass du für Raubskopieren in den Knast wanderst und die hohen Geldbeträge sind keine Geldstrafen sondern zivilrechtliche Forderungen.

    Zum Urteil:
    Das ganze ist aus meiner Sicht verständlich.
    Das wichtigste, in einem solchen Prozess ist der Opferschutz.
    Die Traumata, die Opfer von solchen Taten haben, werden nicht besser, wenn sie ihre Aussagen mehrfach vor Gericht wiederholen müssen.
    Deshalb ist es viel wert, wenn durch ein Geständnis der Prozess verkürzt und die Aussage des Opfers verhindert werden kann.
    Außerdem: Das ganze ist ja anscheinend ein Artikel von Bild-Online.
    Es wird kein Gerichtsstandort erwähnt, es wird kein Urteil genannt und es fehlen genauere Infos zur Tat, weshalb ich mir nicht sicher bin, ob es sich nicht vielleicht sogar um eine Fake-Nachricht handelt.

    P.S. Und bevor ich jetzt gleich von allen beleidigt werde: Alles, was ich gesagt habe, basiert auf wissenschaftlicher und juristischer Grundlage.
    Es mag verständlich sein, dass man über solche Taten entsetzt ist, aber zur Rechtsstaatlichkeit gehört nun mal auch ein fairer emotionsloser Prozess.

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    Solltet ihr irgendwelche rechtlichen Fragen haben, dürft ihr mir gerne auch eine PN schicken.
    Ich werde dann versuchen, eure Fragen bestmöglich zu beantworten.
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  • Problem ist, der Richter ist für eine solche Strafe gezwungen, er kann nicht aus freiem ermessen eine höhere Strafe geben.

    Und während Kinder vergewaltigt werden, sorgen wir uns über die AKW's etc. Man hätte bereits viel früher drauf kommen können... (alternative Energien)

    Es läuft einiges falsch hier...

    [RIGHT](:[/RIGHT]
    Es ist kein Wunder, dass die Menschheit so pessimistisch ist, da wir alles Glück auf das beschränken, was selten ist.

  • Zitat von M4ng0;229915


    Und während Kinder vergewaltigt werden, sorgen wir uns über die AKW's etc. Man hätte bereits viel früher drauf kommen können... (alternative Energien)


    Was meinst du damit?


    chriss:
    Hast du Jura studiert?



  • Foldercarp: Es sind doch die Diskussionen über die AKW's, die sich wie immer in die Länge ziehen, bis Wahlkämpfe vorüber sind, und dann wird doch nichts gemacht...
    Jetzt sind wzar 7 Meiler ausgeschaltet, dennoch haben wir 10 (?) aktive AKW's in Deutschland.
    Von wegen mit den alternativen Energien (Sonne, Wind etc.), da hätte man früher drauf bauen sollen und nicht sagen "Atomkraft ist sicher". Jetzt haben wir das Problem, alle Meiler ausschalten funktioniert sowieso nicht, denn dann müssten wir Strom importieren, und das ist zu teuer.

    B2T...

    [RIGHT](:[/RIGHT]
    Es ist kein Wunder, dass die Menschheit so pessimistisch ist, da wir alles Glück auf das beschränken, was selten ist.

  • Zitat von Foldercarp;230075


    chriss:
    Hast du Jura studiert?


    Bin momentan dabei.

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    Solltet ihr irgendwelche rechtlichen Fragen haben, dürft ihr mir gerne auch eine PN schicken.
    Ich werde dann versuchen, eure Fragen bestmöglich zu beantworten.
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  • Ich kann jetzt nicht beurteilen wie der Prozess tatsächlich abgelaufen ist, aber wie kann es denn sein, das es in unserem Rechtsstaat möglich ist, beim Gestehen solch einer Tat praktisch völlig ohne Strafe davon zu kommen?
    Geständnis hin oder her, das ändert doch nichts an der Tat.
    Oder sind die Strafen für Sexual Täter in Deutschland einfach so gering, das die Schwelle zu gar keiner Strafe schnell erreicht ist?

    Ich verstehe auch das hier das Opfer geschützt werden muss, natürlich muss es eine riesige Belastung sein vor Gericht noch über so etwas zu sprechen.

    Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, wie der Täter nach Gestehen der Tat völlig ohne Strafe davon kommen kann.
    Wenigstens ein Psychologisches Gutachten sollte man hier doch einholen müssen, um die Gefahr "einzuschätzen" wie hoch das Risiko wäre, dass er zum Wiederholungstäter wird.
    (Wobei ich nicht soviel von Psychologischen Gutachten halte, man kann viel vorspielen und ich bin mir nicht sicher wieviel ein Psychologe wirklich über jemanden in Erfahrung bringen kann, wenn dieser gut aufpasst was er sagt und wie er reagiert.)

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  • Der Gesetzgeber schreibt on §176 StGB folgendes:

    Zitat

    (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.[...]


    Dazu kommt in §176a StGB:

    Zitat

    (1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
    (2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn

    1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
    2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
    3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.[...]


    Der Oralverkehr dürfte unter 176a fallen und hätte somit eine Freiheitsstrafe von nicht unter 2 Jahren zur Folge. Eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren kann man zur Bewährung aussetzen, somit wäre das Urteil durchaus möglich.
    ABER: Ich bin weiterhin der Meinung, dass diese Meldung ein Fake ist.
    Denn als Vater macht er sich zusätzlich einem Sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen schuldig (§174 StGB), womit eine weitere Strafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren drohen würde.
    In der Praxis sieht das folgendermaßen aus:
    Straftaten, die in Tateinheit begangen werden (d.h. wenn man bei einer Aktion gleich mehrere Straftaten begeht), werden zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst.
    Dazu wird die Straftat mit dem höchsten Strafmaß gewählt und auf Grund diesem dann eine Strafe festgelegt, die aber in den seltensten Fällen nur die Mindeststrafe darstellt.
    Somit wäre davon auszugehen, dass er nicht mehr mit 2 Jahren davon kommen würde und dann auch eine Gefängnisstrafe absitzen müsste.
    Außerdem dürfte bei einer Vierjährigen mehr aks nur die Mindeststrafe verhängt werden.
    Ohne konkretes Urteil würde ich diesesm Bericht also nicht glauben.

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    Solltet ihr irgendwelche rechtlichen Fragen haben, dürft ihr mir gerne auch eine PN schicken.
    Ich werde dann versuchen, eure Fragen bestmöglich zu beantworten.
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  • Da ich die Tahnks Funktion nicht finde danke ich dir mal so für die ausführliche Erklärung.

    Es ist auf jeden Fall beruhigend zu Wissen, dass ein solches Urteil vermutlich nicht zu Stande gekommen ist.
    Von Bild halte ich eh nichts, aber ich gehe doch immer davon aus das ein Funken Wahrheit in dem Steckt was die Medien verbreiten.

    Aber eine andere Frage hätte ich dazu noch:
    Du sagst man kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren auf Bewährung aussetzen.
    Aber wieso sollte das in so einem Fall gemacht werden?
    Ich kann mir keinen Menschen vorstellen, der bei so einer Tat den Täter auf Bewährung setzt, wenn er die Möglichkeit hätte ihn einzusperren.
    Oder liegt das nicht in der Hand des Richters bzw. muss er sich dabei an bestimmte Vorgaben halten?
    Oder würde es in diesem Fall einfach an der Absprache mit dem Täter liegen?

    Ich habe mich noch nie mit dem Thema befasst, deswegen Fehlen mir da etwas die Grundsätzlichen Informationen. =/

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  • Nunu: Der Bericht stammt nicht von Bild, sondern von web.de (:
    Ansonsten befindet sich der Thanks Button unten links vom Beitrag.

    chrissi: Gute Erklärung und so, was letztendlich rausgekommen ist weiß elider trotzdem niemand. ):

    MfG

    [RIGHT](:[/RIGHT]
    Es ist kein Wunder, dass die Menschheit so pessimistisch ist, da wir alles Glück auf das beschränken, was selten ist.

  • Zitat von Nunu;231967


    Du sagst man kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren auf Bewährung aussetzen.
    Aber wieso sollte das in so einem Fall gemacht werden?
    Ich kann mir keinen Menschen vorstellen, der bei so einer Tat den Täter auf Bewährung setzt, wenn er die Möglichkeit hätte ihn einzusperren.
    Oder liegt das nicht in der Hand des Richters bzw. muss er sich dabei an bestimmte Vorgaben halten?
    Oder würde es in diesem Fall einfach an der Absprache mit dem Täter liegen?


    Die Strafaussetzung ist in §56 StGB geregelt:

    Zitat

    (1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.
    (2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen. [...]


    Wie du siehst liegt also ziemlich frei im Ermessen des Gerichtes, ob sie dem Täter eine günstige Sozialprognose stellen oder nicht.
    Natürlich werden hier auch Vorstrafen (besonders ähnliche Straftaten) berücksichtigt.
    Es werden recht viele verschiedene Faktoren hinzugezogen, mit denen man versucht zu beurteilen, ob eine Bewährungsstrafe ausricht oder nicht.
    Oft ist das Ganze mit Auflagen verbunden wie z.B. psychologische Betreuung, Anti-Agressions-Training oä.
    Wenn du noch weitere speziellere Fragen hast, kannt du mich gerne auch per PN anschreiben oder einfach hier ;)

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    Ich werde dann versuchen, eure Fragen bestmöglich zu beantworten.
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  • Das ist ebend der Grund wieso ich die (Wenn es denn so war) Freiheitsstrafe nicht verständlich finde.
    Es zählt ja oft auch das Verhalten des Angeklagten mit rein, speziell Reue, ect.
    Der Typ hat sich aber lt. Bericht erst zu einem Geständnis locken lassen, als ihm der
    Deal angeboten wurde. Ich denke sowas ist Deutschland eher selten, aber vlt hatten sie
    einfach nix Handfestes, haben aber das gegenteil vorgegaukelt um ihn überhaupt bestrafen zu können.

    Ka ob sowas in D überhaupt legitim ist und gestattet wird, aber in Amerika wird das (Sofern
    die Filmquellen ein Fünkchen Wahrheit enthalten) oft so praktiziert.

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