Polizeiliche & / oder Gerichtliche Frage

  • Moinsen M-Core!

    Da ich weis das es hier einige Leute gibt die mit Polizei/Gericht etc. sich auskennen wollte ich einfach mal eine Frage los werden.. Beispiel:

    Es wurde mündlich ein Deal abgemacht der beinhaltet 100€ PSC für 80€ Bar auf die Hand. Der jenige mit den PSC gab dem jenigen den Code bekam aber sein Geld nicht also die 80€ Bar.. auch nicht nach mehrmaligem auffordern & co.

    Aufjedenfall meine Frage: Könnte man da etwas machen? Also zur Polizei gehen anzeige erstatten oder wie sieht das genau aus? Habe mal gehört das ein mündlicher Deal oder Abkommen relativ genau so zählt wie ein schriftliches abkommen?

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  • Du kannst zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Sprich, erkläre ihnen die genaue Sachlage.
    Nur ob sie was machen ist fraglich, denn mündlich zählt 100 pro nicht so viel wie schriftlich mit Unterschrift.

  • Zählt etwas mündlich, mit Augen&Ohren Zeugen eines drittens etwas mehr? Bzw. könnte man sich dabei mehr erhoffen?

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  • Okey dann danke ich schon mal, und hoffe das sich vllt noch der ein oder andere zu Wort meldet. Werde nun erst mal schlafen gehen

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  • Eine mündliche Abmachung und damit willst du zur Polizei? Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es vor Gericht landet, wird es wohl der schnellste Prozess der Geschichte werden. Falls du im Besitzt von Logs bist, die das besagte Gespräch aufgezeichnet hatten, dann wirst du das Verfahren locker gewinnen. Nur stellt sich die Frage zu welchem Preis? ... Denn, wenn ich mich nicht irre, wirst du die IP Überprüfung und co. aus eigener Tasche zahlen müssen!


    P.S. Der wollte dir das Geld Bar auf die Hand geben, sehe ich das richtig? Wie konnte er dich dann übers Ohr hauen?!

    Mit freundlichen Grüßen,

    John.

  • und du vergisst das man paysafecard codes nicht an 3te weitergeben darf! nur für die offizielen shops sind psc erlaubt!

    und wenn du keine zeugen hast steht es aussage gegen aussage. du sagst du hast ihm psc gegeben und er sagt er hat keine bekommen.

    0 chance für dich. und du darfst psc codes nicht an 3te weitergeben.

  • Joa an 3. habe ich sie wenn man es so nimmt nicht weiter gegeben ich habe damit sein Spielaccount auf Bwin oder wie das auch noch mal hieß aufgeladen..

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  • Da du ihm etwas unterstelltst, bist du dazu verpflichtet dieses zu beweisen.
    Wenn es einen Zeugen gibt, dann hast du natürlich viel bessere Karten.
    Falls das ganze wahr ist, zählt eine mündliche Vereinabrung ganz genau so viel wie eine schriftliche.
    In diesem Sinne,
    viel Erfolg.
    Gruß
    Denninho

    [FONT=Arial]Gruß [COLOR=#007100]denninho[/COLOR]
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    Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.
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  • Oha, da bringen aber einige von euch so ein bisschen was durcheinander.
    Zu allererst das wichtigste: Eine mündliche Absprache ist genau so gültig, wie eine schriftliche. Es gibt nur sehr wenige Verträge, die nicht mündlich abgesprochen werden können.

    Zitat von Cheas3r;247315

    Falls du im Besitzt von Logs bist, die das besagte Gespräch aufgezeichnet hatten, dann wirst du das Verfahren locker gewinnen. Nur stellt sich die Frage zu welchem Preis? ... Denn, wenn ich mich nicht irre, wirst du die IP Überprüfung und co. aus eigener Tasche zahlen müssen!


    In einem Strafverfahren musst du grundsätzlich erstmal gar nix selber zahlen.
    Die Staatsanwaltschaft wird die Nachforschung vernalassen und sollte der Angeklagte verurteilt werden, können ihm auch die Kosten auferlegt werden.

    Zitat von luia;247318

    und du vergisst das man paysafecard codes nicht an 3te weitergeben darf! nur für die offizielen shops sind psc erlaubt!


    Und das hat rechtlich welche Relevanz?
    Genau, keine.
    Die Betreiberfirma wird zwar keinerlei Haftung für den Schaden übernehmen und evtl. bei Bekanntwerden das Guthaben der Karte einfrieren (ob das in diesem Fall rechtens ist, müsste ein Gericht klären) aber für die strafrechtliche Verfolgung des Betrugs hat das ganze keinerlei Auswirkungen.

    Zitat von denninho;247329

    Da du ihm etwas unterstelltst, bist du dazu verpflichtet dieses zu beweisen.


    Das verwechselst du mit dem Zivilverfahren oder dem amerikanischen Verfahrensrecht. In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft für die Beweiserhebung zuständig. Natürlich muss deine Aussage glaubwürdig sein, aber das sollte vorerst für einen Anfangsverdacht reichen. Den Rest erledigt dann normalerweise die Polizei/StA.

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    Solltet ihr irgendwelche rechtlichen Fragen haben, dürft ihr mir gerne auch eine PN schicken.
    Ich werde dann versuchen, eure Fragen bestmöglich zu beantworten.
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  • Oke vielen Dank an chrissi, das gibt mir ja schon mal eine größere Hoffnung auf erfolg. Wobei ich ihm jetzt noch etwas Zeit geben werde.. laut dem was er mit mir heute vereinbart/abgemacht hat.

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  • chrissi. Hier geht es darum, dass "Person A" dem Beklagten zu 1) unterstell, dass er ihm Geld schuldet, dass ist sehr wohl ein Zivilverfahren.
    Bei einem Zivilverfahren, hat ein Staatsanwalt nichts zu Suchen.
    In diesem Falle muss "Person A" dem Beklagten zu 1) beweisen, dass er ihm 100€ schuldet. Falls er dies nicht kann. Sieht das leider schlecht aus.

    PS: Staatsanwaltschaft hat nur im Strafrecht etwas zu Suchen, weil dort es im Interesse des Staates liegt, beispielweise den Mörder zur Verklagen. In diesem Falle ist die geschädigte Person "NUR" der/die Nebenkläger/-in.

    Gruß

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    Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.
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  • Hy,
    der Beschriebene Fall ist sehr wohl ein Strafverfahren. Ich darf mal das gute alte StGB zitieren:

    §263 Abs1: "Wer in der Absicht sich oder einem Dritten einen rechtswiederigen Vermögensvortel zu verschaffen, das Vermögen enes anderen dadurch beschädgt, das er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstaften von bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestreft".

    Im Konkreten fall wurde hierbei das Vermögen von Dancex3 "beschädigt" durch den anderen, der sich einen Vermögensvorteil (die 100€) verschafft hat, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen (Ich gebe dir dafür 80€) gegenüber DanceX3.
    Der Fall ist keines falls ein Zivilgerichtlicher, das wäre er nur, wenn eine chance bestünde, das sich die beiden Personen einigen könnten, was aber in diesem Fall eh an das Strafgericht weitergegeben würde, da es sich um einen Betrug oder evtl. sogar um einen, nach §263a Strafbahren, Computerbetrug handelt.

    Mfg
    Illiminator31

  • also ich gehe davon auß das es so abläuft.

    du gehst zur polizei und machst anzeige, schilderst ihnen die sache dann werden sie als erstes fragen was sind psc und sich da schlau machen. und nach 5 min wird man dir sagen das das weitergeben an 3te verboten ist laut psc. und du mit selber schuld bist und/oder eventuel noch ne strafe bekommst weil du sie weitergegebn hast. Obwohl ich bezweivel das psc ich deswegen anzeiget.

    Es wird nicht zu ner verhandlung kommen...erst recht wenn du keine beweise hast und chat protokole sind vor gericht bestimmt keine zugelassen beweißmateriale. die fakte sich ja jeder in 2minute zusammen....

    Oder du bestehst halt auf ne anzeigen wegen betrug und geld unterschlagung, dann wird die sache von der statssanwaltschafst geprüft aber ich denke nicht das es dabei zu ner verhandlung kommt. sondern das verfahren eingestellt wird.

    probiers aus zeig ihn an wegen betrug aber versprich dir nix davon.

  • Zitat

    Oder du bestehst halt auf ne anzeigen wegen betrug und geld unterschlagung, dann wird die sache von der statssanwaltschafst geprüft aber ich denke nicht das es dabei zu ner verhandlung kommt. sondern das verfahren eingestellt wird.


    ich denke wenn die staatsanwaltschaft vo der tür steht wird es auch gut zu einer außergerichtlichen einigung kommen (zumindest würde ich mich so verhalten) denn Mündliche verträge sind absolut rechtsgültig, und auch einen chat verlauf kann man als schriftliche koversation soweit ich weiß vorlegen(genau so wie z.b. briefe)

    Zitat von Steve Jobs

    Stay hungry - stay foolish.



  • Zitat

    und nach 5 min wird man dir sagen das das weitergeben an 3te verboten ist laut psc. und du mit selber schuld bist und/oder eventuel noch ne strafe bekommst weil du sie weitergegebn hast. Obwohl ich bezweivel das psc ich deswegen anzeiget.


    Sagmal, lest ihr euch das Thema überhaupt durch bevor ihr etwas schreibt?

    chrissi hat das nur wenige Posts über deinem erläutert:

    Zitat

    Und das hat rechtlich welche Relevanz?
    Genau, keine.
    Die Betreiberfirma wird zwar keinerlei Haftung für den Schaden übernehmen und evtl. bei Bekanntwerden das Guthaben der Karte einfrieren (ob das in diesem Fall rechtens ist, müsste ein Gericht klären) aber für die strafrechtliche Verfolgung des Betrugs hat das ganze keinerlei Auswirkungen.

  • Zumal wir auch nicht mehr im Mittelalter leben, wo niemand weiß, was dies und das bedeutet. Ich denke mal, dass die Polizei den Computerbetrug genau so Ernst nimmt, wie einen normalen Betrug.

    Wenn du ihnen genau schilderst, was vorgefallen ist, werden sie dir wohl Informationen geben, was genau man machen kann oder wie sie im Normalfall dagegen vorgehen bzw. wie hoch die Erfolgschance einer solchen Anzeige ist (ist im Internet ja immer so ne Sache..).

    Aber wie "ichbinniemand" bereits gesagt hat, sobald der Übeltäter Wind davon bekommt, dass du rechtliche Schritte einleiten wirst, wird er auf dich zukommen, da bin ich mir ziemlich sicher.

    Viel Glück.

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  • Zitat von luia;247421

    ..
    du gehst zur polizei und machst anzeige, schilderst ihnen die sache dann werden sie als erstes fragen was sind psc und sich da schlau machen. und nach 5 min wird man dir sagen das das weitergeben an 3te verboten ist laut psc. und du mit selber schuld bist und/oder eventuel noch ne strafe bekommst weil du sie weitergegebn hast. Obwohl ich bezweivel das psc ich deswegen anzeiget.

    ...

    Um genau zu sein hab ich auch keine PSC's verkauft sondern guthaben auf BWIN einer Plattform für Fußballwetten oder sowas..
    Aber dieses Guthaben habe ich eben mit hilfe von Paysafecards aufladen können.. Und der Betrag ist auch ein anderer wie ich ihn als Beispiel gegeben habe

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  • Zitat von denninho;247406

    chrissi. Hier geht es darum, dass "Person A" dem Beklagten zu 1) unterstell, dass er ihm Geld schuldet, dass ist sehr wohl ein Zivilverfahren.


    Nein, sobald er bei der Polizei ist, gehts eben nicht mehr ums Zivilrecht sondern ums Strafrecht. Und "unterstellen" setzt eine Falschaussage voraus. "Beschuldigen" wäre hier das richtige Verb.

    Zitat


    Bei einem Zivilverfahren, hat ein Staatsanwalt nichts zu Suchen.
    In diesem Falle muss "Person A" dem Beklagten zu 1) beweisen, dass er ihm 100€ schuldet. Falls er dies nicht kann. Sieht das leider schlecht aus.


    Das wäre lediglich im Zivilverfahren so. Da er aber scheinbar nicht (nur) auf Schadensersatz aus ist, ist die Strafgerichtsbarkeit sein Ansprechpartner.
    Etwaige spätere zivilrechtliche Konsequenzen sind natürlich nicht ausgeschlossen.

    Zitat

    In diesem Falle ist die geschädigte Person "NUR" der/die Nebenkläger/-in.


    Klares Nein. Nebenkläger gibts nur im Strafprozess.
    Im Zivilprozess gibt es Kläger und Beklagte.

    Zitat von luia;247421

    ...


    Dazu hat Well alles gesagt.

    Zitat von ichbinniemand;247424

    ich denke wenn die staatsanwaltschaft vo der tür steht wird es auch gut zu einer außergerichtlichen einigung kommen


    Auch hier ist wieder die Vermischung zwischen Straf- und Zvilrecht.
    Außergerichtliche Einigung = Zivlrecht
    Staatsanwalt = Strafrecht
    Beides hat miteinander quasi nix zu tun.
    Und davon abgesehen, ist ein Staatsanwalt in den seltensten Fällen bei ner Hausdurchsuchung anwesend.

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    Solltet ihr irgendwelche rechtlichen Fragen haben, dürft ihr mir gerne auch eine PN schicken.
    Ich werde dann versuchen, eure Fragen bestmöglich zu beantworten.
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  • @Crissi, stur aus einem StGb zu kopieren und zu behaupten, dass es so und so ist, kann jeder.
    Jedoch muss da ein gewisses Grundwissen dahinter stecken.
    Ich kann dir zu 100% sagen, dass hier in dem Fall nie und nimmer ein Staatsanwalt ein Finger rühren wird.

    @dabce Geh zu einem Anwalt, der wird ein Brief schicken und das regelt sich 100pro alles ausser Gerichtlich.
    Gruß

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    Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.
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