Root Server ab 16?

  • Da sich mein Freund bald ein Root zulegen wollte, wollte ich hier mal fragen
    ist es eigendlich erlaubt einen Root Server mit 16 Jahren zu haben? Ich meine nicht, jedoch kann ich im Web nichts sehen das es verboten wäre ..

  • Man darf ein Vertrag erst ab 18 abschließen, somit sind auch alle Roots ab 18 !

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    Exp 500x l Drop 500x l Penya 500x l v16 l 3rd. Job´s l Guild Sieges l Every CS In NPC's l Max LVL 145 [/CENTER]

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    Zitat von Rapide;206917

    Gut also müsste er noch warten, nur wer merkt das, es wird doch noch nichtmal bei der anmeldung nach dem geburtsdatum gefragt.

    Hetzner Online AG: AGB

    Steht nichts von volljährig. oder ich hab es überlesen



    Lies den Post von Rmchick...
    Einen Vertrag wirst du erst mit 18 Jahren abschließen können..[/SIZE][/FONT]

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  • Zitat von Taser;206958

    Ich habe in der Schule Wirtschaft und Recht und du darfst mir 11 noch nicht einmal ein Bongbong kaufen :D


    jo das nehemn wir auch grade durch :D

    aber bakc to topic

    also wenn die eltern den vertrag unterschrieben würde denke ich shcon das er einen holen dürfte bloß die eltern mussen unterschrieebn und sind für verantwortlich

  • Auszug aus BGB


    Geschäftsfähigkeit

    Unter dem Begriff Geschäftsfähigkeit, versteht man die Fähigkeit, Willenserklärungen rechtlich wirksam auszusprechen beziehungsweise entgegenzunehmen. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erlangen Personen ab 18 Jahren.
    Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren besitzen lediglich eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Dies gilt ebenso für vom Gericht für beschränkt geschäftsfähig erklärte Personen, sowie Personen, die einen Vormund besitzen. Die Willenserklärung ist in diesem Falle nur wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter dem Geschäft vorher zustimmt (Einwilligung) oder es nachträglich billigt (Genehmigung). Für die Genehmigung gibt es eine Frist von 14 Tagen, während der die Willenserklärung schwebend unwirksam ist.
    Geschäftsunfähig sind Kinder bis sieben Jahren, dauernd Geisteskranke (zum Beispiel behinderte Menschen), sowie Personen, die vom Gericht für bestimmte Geschäfte für geschäftsunfähig erklärt wurden. Willenserklärungen, die von diesen Personenkreisen abgegeben werden, sind von vornherein nichtig.


    Heist unter 18 darfst du keinen Vertrag abschließen also mama fragen ^^

    [COLOR=DarkRed]Gruß euer Azalen [/COLOR]


    Wenn ich euch geholfen habe freue ich mich immer über ein [COLOR=DarkRed]Thanks [/COLOR][COLOR=DarkRed][/COLOR]

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