Da sich mein Freund bald ein Root zulegen wollte, wollte ich hier mal fragen
ist es eigendlich erlaubt einen Root Server mit 16 Jahren zu haben? Ich meine nicht, jedoch kann ich im Web nichts sehen das es verboten wäre ..
Root Server ab 16?
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Rapide -
10. November 2010 um 21:20 -
Geschlossen
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ich habe in den Terms gelesen: https://robot.your-server.de/downloads/SPLA…icenseTerms.pdf jedoch keine anzeichen das es unter 18 nicht erlaubt ist..
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Man darf ein Vertrag erst ab 18 abschließen, somit sind auch alle Roots ab 18 !
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Gut also müsste er noch warten, nur wer merkt das, es wird doch noch nichtmal bei der anmeldung nach dem geburtsdatum gefragt.
http://www.hetzner.de/hosting/legal/agb/
Steht nichts von volljährig. oder ich hab es überlesen
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Zitat von Rapide;206917Gut also müsste er noch warten, nur wer merkt das, es wird doch noch nichtmal bei der anmeldung nach dem geburtsdatum gefragt.
Steht nichts von volljährig. oder ich hab es überlesen
Lies den Post von Rmchick...
Einen Vertrag wirst du erst mit 18 Jahren abschließen können..[/SIZE][/FONT] -
Ich habe in der Schule Wirtschaft und Recht und du darfst mir 11 noch nicht einmal ein Bongbong kaufen :D
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Zitat von Taser;206958
Ich habe in der Schule Wirtschaft und Recht und du darfst mir 11 noch nicht einmal ein Bongbong kaufen :D
jo das nehemn wir auch grade durch :Daber bakc to topic
also wenn die eltern den vertrag unterschrieben würde denke ich shcon das er einen holen dürfte bloß die eltern mussen unterschrieebn und sind für verantwortlich
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Und wenn's nicht anders möglich ist, die lieben lieben Eltern fragen :D
Edit; Elitewache war schneller <.<
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Auszug aus BGB
Geschäftsfähigkeit
Unter dem Begriff Geschäftsfähigkeit, versteht man die Fähigkeit, Willenserklärungen rechtlich wirksam auszusprechen beziehungsweise entgegenzunehmen. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erlangen Personen ab 18 Jahren.
Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren besitzen lediglich eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Dies gilt ebenso für vom Gericht für beschränkt geschäftsfähig erklärte Personen, sowie Personen, die einen Vormund besitzen. Die Willenserklärung ist in diesem Falle nur wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter dem Geschäft vorher zustimmt (Einwilligung) oder es nachträglich billigt (Genehmigung). Für die Genehmigung gibt es eine Frist von 14 Tagen, während der die Willenserklärung schwebend unwirksam ist.
Geschäftsunfähig sind Kinder bis sieben Jahren, dauernd Geisteskranke (zum Beispiel behinderte Menschen), sowie Personen, die vom Gericht für bestimmte Geschäfte für geschäftsunfähig erklärt wurden. Willenserklärungen, die von diesen Personenkreisen abgegeben werden, sind von vornherein nichtig.Heist unter 18 darfst du keinen Vertrag abschließen also mama fragen ^^
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Du darfst einen Root haben, nur keinen Vertrag abschließen, also Mama oder Papa fragen xD
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Gut danke ;)
Werd dann den Root wohl doch über mich laufen lassen..
Kann geclosed werden ;) -
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